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Formalia

Aufnahmeverfahren:

Das Kita-Jahr beginnt am 1. August des jeweiligen Jahres. Aufnahmeanträge können jederzeit per E-Mail an platz(at)stolper-kinderhaus.de gestellt werden.

Die konkrete Vergabe der Plätze erfolgt grundsätzlich spätestens im Juli des jeweiligen Jahres. Bei Interesse sollte der Aufnahmeantrag an die genannte E-Mail-Adresse gesandt oder in der Kita abgegeben werden. Der Antrag bleibt für das Kinderhaus so lange aktuell, bis die Mitteilung der Löschung erfolgt oder das betreffende Kind schulpflichtig geworden ist. Der Antrag begründet keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz oder eine bestimmte Betreuungszeit. Ein Betreuungsplatz wird nur dann vergeben, wenn zuvor mindestens ein Kennenlerntermin in der Kita stattgefunden hat. Dieser kann telefonisch unter 030/ 8052362 mit den Erziehern vereinbart werden. Gern zeigen die Erzieher dann Haus und Hof und erläutern das pädagogische Konzept. Es ist uns wichtig, einen persönlichen Eindruck von jeder interessierten Familie zu gewinnen, da wir aus voller Überzeugung eine kleine Einrichtung sind, die von einem guten und vertrauensvollen Miteinander lebt. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand in enger Absprache mit dem Erzieherteam. Sofern ein Kita- Gutschein nicht vorhanden ist oder noch nicht beantragt wurde, sollte dieser bitte frühestens sechs, spätestens jedoch zwei Monate vor Betreuungsbeginn beim Jugendamt, wenn möglich mit einen Betreuungsbedarf von 7 - 9 Stunden, beantragt werden. Das Kind kann in der EKT erst dann aufgenommen werden, wenn dem Vorstand des Trägervereins die Unbedenklichkeit der Aufnahme durch eine ärztliche Bescheinigung des für den Wohnbereich des Kindes zuständigen Gesundheitsamtes oder eines Arztes nachgewiesen ist.

 

Aufnahmealter:

Die EKT nimmt Kinder ab dem Alter von zwei Jahren auf.

 

Aufsichtspflicht:

Mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages wird die Aufsichtspflicht als Teil der elternlichen Personensorge auf den Trägerverein der EKT übertragen. Der Trägerverein überträgt diese auf die angestellen und mit der Betreuung beauftragten Erzieher und Erzieherinnen. Die Aufsichtspflicht der Erzieher und Erzieherinnen besteht nur während der Öffnungszeiten der EKT.

 

Betreuungsumfang:

Die Betreuung findet innerhalb der Öffnungszeiten der EKT Montags bis Freitags von 7.45 bis 16.45 Uhr statt. Eine Betreuung vor 7.45 Uhr oder nach 16.45 Uhr ist nicht möglich.

 

Bringzeit:

Die Kinder müssen morgens spätestens um 9.30 Uhr in der Kita sein, damit ein gemeinsamer Start in den Kitatag möglich ist.

 

Datenschutz:

Im Rahmen seiner Tätigkeit erhebt, speichert und nutzt der Trägerverein die im Aufahmeantrag und später angegebenen Daten. Erhebung, Speicherung und Nutzung dieser Daten erfolgen auf der Grundlage des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Es findet nur eine Übermittlung der Daten statt, die das Jugendamt und die Behörden aufgrund der aktuellen Gesetzeslage verlangen können. Darüber hinaus werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Bei Nichtzustandekommen des Betreuungsverhältnisses werden die bis dahin erhobenen Daten gelöscht.

 

Dokumentation der Entwicklung:

Für alle Kinder im Stolper Kinderhaus findet die seit 2008 gesetzlich geforderte Sprachstandsfeststellung auf der Grundlage des Sprachlerntagebuches in der Kita statt.

 

Eingewöhnungsphase:

Zu Beginn der Betreuung findet in Abstimmung mit dem Trägerverein und den Erzieherinnen eine je nach Alter des Kindes angemessene Eingewöhnung durch eine dem Kind vertraute Bezugsperson statt. Die Dauer der Eingewöhnung richtet sich dabei nach dem Entwicklungsstand des Kindes und beträgt regelmäßig zwei bis vier Wochen.


Elternabend:

Mindestens 2x im Jahr werden Elternabende durchgeführt, auf denen überwiegend pädagogische und organisatorische Fragen diskutiert und entschieden werden.

 

Elterbriefe:

In unregelmäßigen Abständen - ca. vier bis fünf mal jährlich - erhalten alle Eltern den sog. Elternbrief, der Mitteilungen von Vorstand und Team sowie Anlagen wie z. B. Protokolle enthält. Zusätzlich zum Versand werden alle Elternbriefe in einem passwortgeschützen Bereich der Webseite zum Download bereit gestellt.

 

Kostenbeteiligung:

Die Kostenbeteiligung richtet sich nach dem TKBG in der jeweils geltenden Fassung und den auf dieser Grundlage ermittelten Kostenberechnungen. Die Kostenbeteiligung nach TKBG setzt sich aus einem Betreuungsanteil und dem Essensanteil in Höhe von 23 Euro zusammen. Beteiligungsfreie Monate gibt es nicht. Ein Anspruch auf Erstattung von Kostenbeteiligung wegen Fehlzeiten des Kindes, nicht erfolgter Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes oder sonstiger Ausfallzeiten besteht nicht.

 

Krankheitsfall des Kindes:

Jede Erkrankung eines Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes sind der EKT umgehend zu melden. Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit leiden, dürfen die EKT nicht besuchen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen amtsärztlichen Zustimmung.

 

Mitgliedschaft im Trägerverein:

Der Abschluss des Betreuungsvertrages ist an die Mitgliedschaft mindestens eines Elternteiles im Trägerverein gebunden. Der Trägerverein erhebt von seinen ordentlichen Mitgliedern eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von derzeit 95,00 EUR und einen Jahresmitgliedsbeitrag pro betreutem Kind in Höhe von 540,00 EUR (ab 01.05.2016). Werden beide Elternteile des betreuten Kindes Mitglied im Trägerverein, werden Aufnahmegebühr und Jahresmitgliedsbeitrag nur einmal von beiden Elternteilen gesamtschuldnerisch erhoben. Die Beitragspflichten sowie deren nähere Ausgestaltung ergeben sich aus den jeweils geltenden Fassungen der Satzung und der Beitragsordnung des Trägervereins.

 

Schließzeiten:

Die EKT kann bis zu 25 Arbeitstage im Jahr (Regelschließzeit) ganz oder teilweise geschlossen werden. Derzeit (Stand Januar 2011) gibt es eine Schließzeit von 15 Tagen (zwei Wochen in den Sommerferien, die Woche zwischen Weihnachten und Neujahr und der Freitag nach Himmelfahrt). Die Schließzeiten werden in Absprache mit den Eltern festgelegt. An gesetzlichen Feiertagen sowie dem 24. Dezember und 31. Dezember bleibt die EKT geschlossen.

 

Trägerverein:

Der Stolper Kinderhaus e. V. ist der privat organisierte und gemeinnützige Trägerverein der EKT und kümmert sich um alle die EKT betreffenden Belange. Über Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge wird sichergestellt, dass auch über den normalen Betreuungsbetrieb hinausgehende, zusätzliche Angebote wie z. B. Ausflüge ins Theater, in Museen oder auf Bauernhöfe in personell und zeitlich zufriedenstellendem Umfang angeboten werden können. Damit zum Wohle der Kinder alle Eltern bei allen Belangen der EKT mit entscheiden können und weil über die Vereinsmitgliedschaft eine stärkere Bindung zu der EKT und ihren Zielen entsteht, ist Voraussetzung für ein Betreuungsplatz im Stolper Kinderhaus die Mitgliedschaft mindestens eines Elternteiles im Trägerverein. Der Beitrittsantrag wird mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages gestellt.

 

Versicherungsschutz:

Während des Besuches der EKT und auf den damit im Zusammenhang stehenden Wegen sowie den Wegen von und zur EKT nach Hause besteht für das Kind gesetzlicher UnfalIversicherungsschutz über den Trägerverein.

 

Vorstand:

Der Vorstand des Trägervereins wird jährlich neu gewählt, wobei gemäß der Satzung als Vorstandsmitglieder nur ordentliche Vereinsmitglieder, also Eltern von in der EKT betreuten Kindern, in Frage kommen.

 

Seit März 2019 ist der Vorstand wie folgt zusammengesetzt:

 

Erster Vorsitzender: Sebastian Vogel
Zweite Vorsitzende: Alice Boit
Schriftführer: Christian Hillebrand
Schatzmeister: Yannick Schäffler

 

Den Vorstand erreichen Sie über E-Mail:vorstand(at)stolper-kinderhaus.de

 

 

 

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